Rückerstattung spanische Umsatzsteuer
Urteil vom 19.07.2017 (TS 1336/2017)
Mit dem höchstrichterlichen Urteil vom 19.07.2017 (TS 1336/2017) werden von den obersten Gerichten die vorinstanzlichen Urteile des Finanzgerichts und Verwaltungsgerichts kassiert, und das Unternehmen bekommt die Umsatzsteuer (hier in Höhe von 48.455,45 EUR) zurück.
Ein typischer Streitfall im Umsatzsteuerrecht ist, ob ein neu gegründetes Unternehmen Umsatzsteuer zurückfordern kann, obgleich es vor Beginn der Aktivität die Vorsteuer bezahlte, oder aber investierte und die wirtschaftliche Aktivität jahrelang, hier 6 jahre, nicht begann.
Im vorliegenden Falle wurde ein Grundstück gekauft und Vorsteuer bezahlt, kurz nach dem Kauf wird ein Projekt in Auftrag gegeben, doch bis heute wurde das Projekt nicht umgesetzt.
Das oberste Gericht hat nunmehr entschieden, dass nach objektiven Grundstätzen, auch die Vorsteuer aus Investitionen vor Beginn der wirtschaftlichen Aktivität schon zurückerlangt werden kann. Es spielt keine Rolle, wenn das Grundstück mit Vorsteuer gekauft wird und 1 Jahr (Gesetzeslage) oder gar 6 Jahre lang dass Grundstück nicht projektiert und dann wieder verkauft wird.
Damit wird die oberste spanische Rechtsprechung der europäischen Rechtsprechung zur Umsatzsteuer gerecht, die stets die Neutralität der Umsatzsteuer für ein Unternehmen verlangt.
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