Umsatzsteuersatz Spanien – elektronische Medien
Die Richtlinie 2006/112/CE wird geändert, und die Mitgliedstaaten sind befugt, einen ermäßigten Satz auf elektronisch erstellte Veröffentlichungen anzuwenden.
Die europäische Norm sieht die Möglichkeit vor, einen ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Veröffentlichungen auf jedem physischen Medium anzuwenden.
Die Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 7. April 2016 erklärt, dass Veröffentlichungen auf elektronischem Wege in den Genuss der gleichen steuerlichen Präferenzbehandlung kommen sollten wie Veröffentlichungen, die auf physischem Wege geliefert werden.
Eine Position, die vom Europäischen Gerichtshof geteilt wird, da die Bereitstellung beider Arten von Veröffentlichungen vergleichbare Situationen darstellen.
In diesem Sinne wird die Richtlinie 2006/112/CE geändert, und seit ihrem Inkrafttreten am 4. Dezember 2018 können die Mitgliedstaaten einen ermäßigten Satz auf Bücher, Zeitungen und Zeitschriften anwenden, die auf elektronischem Wege geliefert werden, einschließlich der Ausleihe dieser Waren in der Bibliothek.
Veröffentlichungen, die ganz oder überwiegend aus Musik- oder Videoinhalten bestehen, sind vom ermäßigten Satz ausgenommen.
Die Mitgliedstaaten, die seit dem 02.02.2017 einen ermäßigten Satz von weniger als 5% (gemeinschaftlicher Mindestsatz) anwenden oder Befreiungen mit dem Recht auf Vorsteuerabzug gewähren, können die Auswirkungen auf Fälle ausdehnen, in denen die Lieferung auf elektronischem Wege erfolgt ist.
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