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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Steuerpflichten für Immobilieneigentümer in Spanien

 

Unsere Steuerberater und Rechtsanwälte beraten Privatpersonen in Steuer Fragen betreffend Immobilieneigentum und Geldanlagen in Spanien, Steuererklärung für Nicht-Residenten, Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer.

Diese Zusammenfassung geht von dem Sachverhalt aus, dass der Immobilieneigentümer in Spanien nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, da er sich weniger als 183 Tage in Spanien aufhält (steuerlich Nicht-Resident).

Mit anderen Worten handelt es sich um einen Eigentümer von einer Ferienimmobilie in Spanien.

 

Grundsteuer Spanien (IBI – Impuesto de Bienes Inmuebles)

 

Eigennutzungssteuer – Ihre Ferienimmobilie wird nicht weiter vermietet

 

Vermietung des Immobilieneigentums – Besteuerung der Mieteinnahmen in Spanien

 

Immobilienverkauf Spanien – Steuerpflichten für den Immobilienverkäufer

 

Vermögenssteuer Spanien

 

Schenkungsteuer Spanien

 

 

 

Merke: Selbstveranlagung (autoliquidacion) und Steuerzahlung in Spanien

 

Für den deutschen Steuerpflichtigen in Spanien ist es in der Praxis besonders erklärungsbedürftig, dass man nicht von der spanischen Finanzbehörde zur Steuerzahlung durch Bescheid aufgefordert wird, sondern man muss selbst fristgemäss die Steuererklärung abgeben und den Steuerbetrag einzahlen. Wenn diese Einzahlung mit der Steuererklärung ordnungsgemäss ausgefüllt wird, dann ergeht nicht einmal ein Steuerbescheid und die steuerlichen Pflichten sind erfüllt.

HINWEIS: Bei Unterlassen der selbständigen Steuererklärung in Spanien droht Bussgeld und Verzugszins, der erstmals dann mit Steuerbescheid festgesetzt wird; beim Immobilienkauf, Schenkung oder Erbschaft bleibt Ihnen der Zugang zum Grundbuch verwehrt, wenn nicht zuvor die Steuererklärung freiwillig eingereicht und bezahlt wurde.

In Spanien ist die Finanzbehörde nur Kontrollorgan!

Beispiele aus der Praxis:

 

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Deutsch-spanische Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wir führen für Sie nicht nur die Niederlassungsgründung in Spanien durch, sondern bieten auch eine langfristige Betreuung in Recht und Steuer in deutscher Sprache an. Zu besonderen Tätigkeitsschwerpunkten gehört die rechtliche und steuerliche Betreuung von spanischen Nichtsteuerresidenten.

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