Steuerpflichten für Immobilieneigentümer in Spanien
Ökosteuer Balearische Inseln
Information zum aktuellen Steuerrecht auf Mallorca und den Balearischen Inseln für Unternehmer:
Ab dem 01.07.2016 gilt die sogenannte Pro Kopf Abgabe für Touristen, die vom Touristen bezahlt, und vom Betreiber der Übernachtungseinrichtung abgeführt werden muss.
Tarife sind:
- Fünf Sterne Hotels 2 EUR pro Tourist ab 16 Jahre
- Vier Sterne Hotels 1,5 EUR pro Tourist ab 16 Jahre
- Drei Sterne Hotels 1,00 EUR pro Tourist ab 16 Jahre
- Ein bis Drei Sterne Hotels 1 EUR pro Tourist ab 16 Jahre
- Ferienapartments (1 bis 3 Schlüssel): 1 EUR
- Landhotels: 1 EUR
- Hostels: 0,5 EUR
- Herbergen: 0,50 EUR
- Kreuzfahrtschiffe: 1 EUR
Steuerpflichten aufgrund des Gesetzes 2/2016
- Steuererklärung Modell 017 – Anmeldung
- Reale Steuerbemessung – Modell 700 – Quartalsmeldung im Rahmen der realen Steuerbemessung (estimacion directa (ed))
Steuererklärungsfristen: 20.4.xx, 20.7.xx, 20.10.xx, 20.1.xx (mit der 4.Quartalsmeldung ist das Modell 790 bis zum 30.1.xx abzugeben) - Modell 790 – Jahressteuererklärung zur Abrechnung des Modells 700
- Steuerschätzung – Modell 702 – Vorauszahlung im Rahmen der Steuerschätzung (estimacion objetiva (eo)) zwischen dem 1. und 20.9.xx
- Modell 710 – Jahressteuererklärung zur Abrechnung des Modells 702
Unterscheidung der Steuerpflichten in reale Steuerbemessung (=ed) und geschätzte Steuerbemessung (=eo):
Der Normalfall ist das Verfahren EO (reale Steuerbemessung), wenn nicht darauf freiwillig verzichtet wird, und nicht über 12.000 Übernachtungseinheiten aller Hotels der Gruppe im Vorjahr verkauft werden oder mehr als 15% des gesamten Kontingents durch Reisevermittler, oder Grosshändler verkauft werden.
Wenn das EO Verfahren nicht greift, ist das Verfahren ED (Steuerschätzung) anzuwenden.
HINWEIS:
Der einzelne Tourist ist der Steuerpflichtige, der Hotelier ist derjenige, der die Steuererschuld mit dem Geld bei Unterkunftsbeginn in Empfang nimmt, mit Zahlungsbeleg registriert, und an die Finanzbehörde der Balearen abführt. Sollten die Tage der Unterkunft nachträglich verkürzt werden, ist eine ersetzende Steuererklärung abzugeben.
EO Verfahren:
Bei der ersten Eröffnung eines Hotels, gilt zur Bezifferung die genehmigte &fUuml;bernachtungseinheiten Anzahl nach Abgabe der sogenannten Haftungserklärung gegenüber der Tourismusbehörde (declaracion responsable de apertura del establecimiento)
Steuerbemessung jährlich: Anzahl der Übernachtungen x Übernachtungstarif
HINWEIS:
Bei Neueröffnungen ist anteilig gemäss der genehmigten Übernachtungseinheiten das Jahr 2016 zu erklären. Im Folgejahr bei Saisonbetrieb, ist ebenso anteilig zu erklären. Bei Saisonbetrieb gibt es noch einen Multiplikationsfaktor für die Gruppe 3, bspsw für die Hochsaison 1,4.
Bei privater Ferienvermietung (vivienda vacacional) gibt es Reduzierungsfaktoren.
Allgemeine Korrekturfaktoren zur Steuerbemessung.
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- Saisonfaktor: Gruppenabhängigkeit
- Faktor zum Anreiz ganzjähriger Öffnung des Betriebes: 0,9
- Faktoren für den Einzelfall werden per Verwaltungsakt beschieden.
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Gerne beraten wir Sie bei der touristischen Vermietung Ihrer Immobilien und rechnen die voraussichtliche Höhe der Steuer aus, mit Berücksichtigung der verschiedenen Korrekturfaktoren.
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Deutsch-spanische Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wir führen für Sie nicht nur die Niederlassungsgründung in Spanien durch, sondern bieten auch eine langfristige Betreuung in Recht und Steuer in deutscher Sprache an. Zu besonderen Tätigkeitsschwerpunkten gehört die rechtliche und steuerliche Betreuung von spanischen Nichtsteuerresidenten.
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