Besteuerung der Mieteinnahmen
Mehrere Eigentümer einer Immobilie überlassen die Nutzung einem von ihnen
Im Falle einer Eigentümergemeinschaft wird oft die Nutzung der gemeinsamen Immobilie einem Eigentümer überlassen. Wie wird der Betrag, den die übrigen Eigentümer erhalten, besteuert?
Es handelt es sich um eine Vereinbarung auf unbestimmte Zeit, die Einnahmen sollen gemäss der Eigentumsquoten aufgeteilt werden.
Beachten Sie, dass die Eigentümergemeinschaften an sich keine Steuerzahler der Einkommensteuer sind.
In diesem Fall werden die ermittelten Einnahmen der Eigentümergemeinschaft als Rendite auf das Immobilienvermögen betrachtet. Da es sich zudem um Nettorendite mit einem Erzeugungszeitraum von mehr als zwei Jahren handelt, werden diese um 30% reduziert, wenn sie in einem einzigen Steuerzeitraum abgerechnet werden.
Die Beteiligungsquoten werden gemäss Art. 3 des Gesetzes über horizontales Eigentum bestimmt. Zudem können die Eigentümer, denen der Ertrag zugerechnet wird, die im Artikel 15.5 des Einkommensteuergesetzes genannte Reduzierung individuell anwenden.
Gerne beraten wir Sie in Fragen der Besteuerung der Erträge aus Immobilienvermietung, individuell oder im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft.
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