Spanien: 0034-922-788 881 // Deutschland: 0049-7542-937 982 info@steuerberaterspanien.com
Seite wählen
Logo Advance

ADVANCE LEGALTAX SOLUTION SL

Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Spanien Besteuerung der Vermietung

Welche Ausgaben sind steuermindernd anzusetzen ?

 

Mit der Rechtsprechung vom 25.02.2021 hat das oberste spanische Verwaltungsgericht die Abzugsfähigkeit von Ausgaben bei Vermietung in ein enges Kausalverhältnis gesetzt, und zwar zeitlich und auch qualitativ.

Fallbeispiel 1: dauerhafte Vermietung (steuerlich optimaler Fall)

Es wird eine spanische Immobilie ganzjährig vermietet, mit 12.000 Euro Mieteinnahmen. Der Vermieter ist steuerlich nicht in Spanien ansässig, sondern in Deutschland.

Abschreibungsgrundlage Gebäudewert: 200.000 EUR3 % Abschreibung = 6.000 EURReparaturkosten: 1.000 EURDachausbau mit Wohnflächenerweiterung: 10.000 Euro (Abschreibung 3% mit Gebäudewert)Steuerberechnung: 12.000 – 6.000 – 1.000 – 300 = 4.700 Euro (Gewinn)

Steuersatz: 19%Steuerlast: 893 EUR

Fallbeispiel 2: touristische und Kurzzeitvermietung (steuerlich nicht optimal)

Warum kann man nicht alle Ausgaben absetzen?Wenn man vom 1.7.-31.12. eine Wohnung vermietet, dann kann man nur für diesen Zeitraum die Ausgaben absetzen.

Reparaturkosten im Mai sind nicht absetzbar.Gebäude Abschreibung nur 6 Monate: 3.000 EURDachausbau Abschreibung nur 6 Monate: 150 EURSteuerberechnung: 6.000 – 3.000 – 150 = 2.850 EUR (Gewinn)Steuersatz 19%Steuerlast: 541,50 EuroZudem muss noch die Eigennutzungssteuer bezahlt werden, und zwar für 6 Monate Leerstand.(Anwendung des Art.85 LIRPF spanisches Einkommensteuergesetz) Katasterwert: 100.000 EURKoeffizient 2%Steuersatz: 19%Steuerzahllast: 380 EURDas oberste spanische Gericht hat in dem Urteil eine Auslegungsrichtlinie geschaffen, die besagt:

Es gibt folgende Ausgaben:

  1. Reparatur und Instandhaltungskosten
  2. Laufende Kosten (Grundsteuer etc)
  3. Investitionen, die die Wohnflaeche erweitern, oder die Substanz verbessern

Zeitlicher Rahmen Art.23 LIRPF

  1. Steuermindernd nur im Zeitraum der Mieteinnahmen – irrelevant ist, ob eine Vermietungsabsicht besteht
  2. Steuermindernd nur im Zeitraum der Mieteinnahmen
  3. Investitionen werden zum Anschaffungspreis addiert und dann mit dem Gebäude in der Regel mit 3% jaehrlich wertmaessig abgeschrieben, aber nur im vermieteten Zeitrahmen.

Wirtschaftlicher Zusammenhang

Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Ausgaben und Mieteinnahmen ist zu beachten. Es sind keine Reisekosten nach Spanien absetzbar, um nach der spanischen Immobilie zu sehen. Wenn jedoch eine WEG Versammlung einberufen ist, da der Mieter Probleme mit Nachbarn hat, dann könnten die Reisekosten steuermindernd angesetzt werden, da der Grund der Anreise das Mietverhältnis ist.

Nutzen Sie unseren Service in ganz Spanien, für die Leerstands Steuererklärung im Modell 210 oder auch die Jahreserklärungen für die Vermietung und entsprechenden Mieteinnahmen.

 


Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (No Ratings Yet)
Loading...


Kontaktieren Sie uns

Hinweis: Bitte lesen sie hier -> die Datenschutzerklärung

Advance Legaltax Solution

Deutsch-spanische Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wir führen für Sie nicht nur die Niederlassungsgründung in Spanien durch, sondern bieten auch eine langfristige Betreuung in Recht und Steuer in deutscher Sprache an. Zu besonderen Tätigkeitsschwerpunkten gehört die rechtliche und steuerliche Betreuung von spanischen Nichtsteuerresidenten.

Geschäftssitz: C.C.Parque Santiago VI, local 2

38650 Los Cristianos, Teneriffa

Telefon: 0034 922 788 881

Pin It on Pinterest

Share This