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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

STEUERMODELLE NICHTRESIDENTEN

AKTUELLE GESETZE, URTEILE, RECHTSPRECHUNGEN

Mieteinnahmen 2024

Sie haben eine Ferienimmobilie in Spanien erworben und wollen Sie nun an Gäste vermieten?

Welche Schritte müssen aus steuerlicher Sicht unternommen werden?

Die Vermietung von Ferienwohnungen auf den Kanarischen Inseln gilt als wirtschaftliche Tätigkeit, die eine Registrierung beim Finanzamt bei der IGIC (kanarische Mehrwertsteuer) voraussetzt (durch Vorlage der Erklärungen 400 und 036).

 

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Wertzuwachssteuer

Gemeindliche Wertzuwachssteuer

Neue Gesetzeslage ab dem 10.11.2021 in der spanischen Plusvalia.

Nach dem Urteil der Verfassungswidrigkeit vom 26.10.2021, wurde nunmehr die Eilmassnahme der gesetzlichen Anpassung und Wiederherstellung der Besteuerung durch die gemeindlichen Wertzuwachssteuer mit dem Gesetzeserlass RDL26/2021 beschlossen.

 

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Umsatzsteuer Kanarische Inseln

Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen

In der Gewinnnsteuer vorteilhaft ist der Sitz auf den Kanarischen Inseln, da mit einem ZEC Unternehmen nur 4% Körperschaftsteuer bezahlt wird und Dividenden an Muttergesellschaften in Deutschland oder Schweiz steuerfrei sind.

Die Kanarischen Inseln, Teneriffa, Gran Canaria, gehören nicht zum europäischen Umsatzsteuergebiet

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Umsatzsteuer Spanien

Umsatzsteuer bei Immobilienrenovierung

Die Krise Covid gibt fuer den Investor neue Investitionsmöglichkeiten. Gerade in Madrid oder Barcelona, als auch auf Mallorca und Teneriffa im Hotelsektor, lohnt es alte, renovierungsbedürftige Immobilien zu erwerben und dann renoviert zu verkaufen.

In Madrid, Barcelona und Mallorca ist die spanische Umsatzsteuer mit einem allgemeinen Steuersatz von 21% anzuwenden.

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INFORMATIONSAUSTAUSCH FINANZBEHÖRDEN SPANIEN, DEUTSCHLAND, SCHWEIZ, ÖSTERREICH

TEAM

Dietmar Luickhardt

Geschäftsleitung

Patricia Arroyo

Gestoría

Ileana Sardiñas

Sekretariat

Cristina Mora

Übersetzungen

Miriam Padilla

Buchhaltung

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Deutsch-spanische Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wir führen für Sie nicht nur die Niederlassungsgründung in Spanien durch, sondern bieten auch eine langfristige Betreuung in Recht und Steuer in deutscher Sprache an. Zu besonderen Tätigkeitsschwerpunkten gehört die rechtliche und steuerliche Betreuung von spanischen Nichtsteuerresidenten.

Geschäftssitz: C.C.Parque Santiago VI, local 2

38650 Los Cristianos, Teneriffa

Telefon: 0034 922 788 881

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