LEISTUNGEN – LEGALIUM TEAM steht Ihnen zur Verfügung für:
STEUERMODELLE NICHTRESIDENTEN
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Modell 210 (Nichtssteuerresidenten -Steuererklärung „Eigennutzung“ Ferienimmobilie, Gewinnbesteuerung nach Immobilienübertragung, Besteuerung der Mieteinahmen)
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Modell 211 (Steuereinbehalt nach Immobilienerwerb von Nichtsteuerresidenten)
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Modell 720 (Steuererklärung über Auslandsvermögen)
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Modell 714 (Steuererklärung Vermögenssteuer)
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Modell 721 (Kryptowährung, Ausland)
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Modell 650 (Steuererklärung Erbschaftssteuer)
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Modell 651 (Steuererklärung Schenkungsteuer)
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Modell 347/415 (Steuererklärung Geschäfte mit Dritten)
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AKTUELLE GESETZE, URTEILE, RECHTSPRECHUNGEN
Mieteinnahmen 2024
Sie haben eine Ferienimmobilie in Spanien erworben und wollen Sie nun an Gäste vermieten?
Welche Schritte müssen aus steuerlicher Sicht unternommen werden?
Die Vermietung von Ferienwohnungen auf den Kanarischen Inseln gilt als wirtschaftliche Tätigkeit, die eine Registrierung beim Finanzamt bei der IGIC (kanarische Mehrwertsteuer) voraussetzt (durch Vorlage der Erklärungen 400 und 036).
Wertzuwachssteuer
Gemeindliche Wertzuwachssteuer
Neue Gesetzeslage ab dem 10.11.2021 in der spanischen Plusvalia.
Nach dem Urteil der Verfassungswidrigkeit vom 26.10.2021, wurde nunmehr die Eilmassnahme der gesetzlichen Anpassung und Wiederherstellung der Besteuerung durch die gemeindlichen Wertzuwachssteuer mit dem Gesetzeserlass RDL26/2021 beschlossen.
Umsatzsteuer Kanarische Inseln
Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen
In der Gewinnnsteuer vorteilhaft ist der Sitz auf den Kanarischen Inseln, da mit einem ZEC Unternehmen nur 4% Körperschaftsteuer bezahlt wird und Dividenden an Muttergesellschaften in Deutschland oder Schweiz steuerfrei sind.
Die Kanarischen Inseln, Teneriffa, Gran Canaria, gehören nicht zum europäischen Umsatzsteuergebiet
Umsatzsteuer Spanien
Umsatzsteuer bei Immobilienrenovierung
Die Krise Covid gibt fuer den Investor neue Investitionsmöglichkeiten. Gerade in Madrid oder Barcelona, als auch auf Mallorca und Teneriffa im Hotelsektor, lohnt es alte, renovierungsbedürftige Immobilien zu erwerben und dann renoviert zu verkaufen.
In Madrid, Barcelona und Mallorca ist die spanische Umsatzsteuer mit einem allgemeinen Steuersatz von 21% anzuwenden.
INFORMATIONSAUSTAUSCH FINANZBEHÖRDEN SPANIEN, DEUTSCHLAND, SCHWEIZ, ÖSTERREICH
TEAM
Dietmar Luickhardt
Geschäftsleitung
Patricia Arroyo
Gestoría
Ileana Sardiñas
Sekretariat
Cristina Mora
Übersetzungen
Miriam Padilla
Buchhaltung
Nessrin Tawfeeq
Buchhaltung
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Advance Legaltax Solution
Deutsch-spanische Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wir führen für Sie nicht nur die Niederlassungsgründung in Spanien durch, sondern bieten auch eine langfristige Betreuung in Recht und Steuer in deutscher Sprache an. Zu besonderen Tätigkeitsschwerpunkten gehört die rechtliche und steuerliche Betreuung von spanischen Nichtsteuerresidenten.
Geschäftssitz: C.C.Parque Santiago VI, local 2
38650 Los Cristianos, Teneriffa
Telefon: 0034 922 788 881