
Steueränderungen Teneriffa, Gran Canaria 2020
Ihr Steuerberater für Investitionen auf den Kanarischen Inseln, insbesondere Teneriffa und Gran Canaria informiert für das Jahr 2020.
Umsatzsteuer IGIC
ab dem 01.01.2020 wurde der allgemeine Steuersatz in der kanarischen Umsatzsteuer von 6,5% auf 7% erhöht.
Dies gilt auf allen Kanarischen Inseln, Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote, La Palma, La Gomera und El Hierro.
Erbschaftsteuer Teneriffa, Gran Canaria
Beachten Sie die Vergünstigung in der Erbschaftsteuer von 99,9% nunmehr nur für Eltern/Kinder.
Weitere Steuervorteile
Weitere Steuervorteile auf Teneriffa, Gran Canaria und anderen kanarischen Inseln für das Jahr 2020 wurden schon im Jahre 2019 verabschiedet.
DIC – deducciones por inversiones en Canarias
Direkte Steuerlastminderung in der Körperschaftsteuer auf Teneriffa, Gran Canaria etc durch Investitionen in das Aktivvermögen eines Unternehmen auf den Kanarischen Inseln.
RIC – reserva de inversiones Canarias Art.25 REF
Befreiung von der 6,5%igen Grunderwerbsteuer beim Immobilenkauf einer Gewerbeimmobilie und damit deutliche Senkung der Nebenkosten beim Immobilienkauf.
ZEC für Unternehmen
4 % Körperschaftsteuerlast statt 25% auf Mallorca, Barcelona oder Madrid. Die Zulassung als ZEC Unternehmen ist auf das Territoritorium der Kanarischen Inseln beschränkt und auch die Aktivität muss zulässig sein, nämlich zur Förderung der Schaffung „qualifizierter“ Arbeitsplätze, sei es in der Filmproduktion, Hochleistungstrainingszentren für Sportler, Unterhaltsbereich Radio, Fernsehen, Transportunternehmen wie Flug und Schiffsverkehr.
Sektor der Filmproduktion
Die Filmproduktion auf den Kanarischen Inseln ist in der Werbefilmbranche bekannt, aufgrund der guten Klimaverhältniss. Die Spielfilmproduktionen finden ein vielseitiges Landschaftsbild.
Ab 200.000 Euro Ausgabenbudget und maximal 5,4 Millionen EUR, können 20% der Ausgaben steuermindernd geltend gemacht werden, wenn die Filmproduktion auf den Kanarischen Inseln ausgeführt wird.
TIPP ZEC Steuerprüfung
Die ZEC Voraussetzungen müssen ständig beibehalten werden, da diese bei einer Steuerprüfung geprüft werden, sprich 5 Arbeitsplätze auf Gran Canaria oder Teneriffa mindestens geschaffen und gehalten und auch die Aktivität mit der Investition von 100.000 EUR auf den Kanarischen Inseln ausgeführt und abgerechnet werden.
Der Geschäftsführer muss auf den Kanarischen Inseln Resident und ansässig sein. Urheberrechte und immaterielle Rechte müssen auf Teneriffa geschaffen und genutzt werden, um Gewinne zu generieren und in den Genuss der Steuervergünstigung von 4% in der Körperschaftsteuer zu gelangen.
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