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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Steuerpflichten Immobilienübertragung Spanien

Grunderwerbsteuer – Miteigentumsauflösung

 

 

Mit einer Entscheidung der DGT (Dirección General de Tributos, spanische Steuerbehörde) vom 21.01.2016 wird klargestellt, dass Miteigentumsaufteilungen von Immobilien im Scheidungsverfahren aufgrund eines Urteils steuerfrei in der gemeindlichen Wertzuwachssteuer, auch Plusvalia genannt, sind.

Diese Entscheidung ändert auch die ständige Rechtsprechung in Bezug auf Überschreitungen der Miteigentumsquote, welche bei Auseinandersetzungen in der Regel zur Grunderwerbssteuerlast führt.

Jetzt ist es auch zulässig, dass keine Grunderwerbssteuer anfällt, wenn zwar die Zuordnung einer Miteigentumsquote in Bezug auf eine Immobilie höher ausfällt, aber dafür andere Immobilien und dieses Miteigentum zum Ausgleich dienen.

Es entsteht damit eine Gesamtauseinandersetzung und deren Anerkennung als Miteigentumsauflösung, losgelöst von der einzelnen Immobilie.

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