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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

 

Immobilienverkauf Spanien – Steuerprüfung

 

Die spanischen Steuerbehörden prüfen verstärkt die Immobilientransaktionen und die daraus entstehenden Gewinnsteuerverpflichtungen des Immobilienverkäufers als auch auf regionaler Ebene Grunderwerbssteuernacherhebungen zu Lasten des Immobilienkäufers. Dem Steuerpflichtigen als Immobilienverkäufer empfehlen wir, sich schon beim Verkauf durch unsere Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei beraten und begleiten zu lassen, und nicht erst, wenn der Steuerbescheid ergeht.

Das Finanzamt kann Geldstrafen von bis zu 100.000 EUR und sogar Gefängnisstrafen gegen Hauseigentümer verhängen, die ihre Immobilien unter folgenden Prozentsätzen des Marktwerts verkaufen.

 

  • beträgt der Verkaufspreis weniger als 10 % des tatsächlichen Preises der Immobilie, liegt ein geringfügiges Vergehen vor und die Geldstrafen liegen zwischen 1.000 und 10.000 EUR.
  • beträgt der Verkaufspreis weniger als 5 % des Marktwerts der Immobilie, handelt es sich um eine schwere Straftat, die mit höheren Geldstrafen von 20.000 bis 100.000 EUR und sogar mit Freiheitsstrafen zwischen 6 Monaten und 2 Jahren geahndet wird.

 

Wenn wir davon ausgehen, dass eine Immobilie mit einem Marktwert von 150.000 EUR zu einem Preis zwischen 7.500 und 15.000 EUR verkauft wird, wären Geldstrafen zwischen 1.000 und 10.000 EUR fällig, und wenn sie für weniger als 7.500 EUR verkauft wird, würden die Strafen für schwere Verstöße gelten, d. h. von 20.000 bis 100.000 EUR.

Das Finanzamt überwacht alle Geldbewegungen, und der Verkauf einer Immobilie ist eine Transaktion, bei der Tausende von Euro bewegt werden, für die Steuern gezahlt werden müssen. Die Eigentümer wollen in der Regel den höchstmöglichen Preis für ihre Immobilie erzielen, aber es kommt auch vor, dass sie ihre Immobilie einem Verwandten zu einem symbolischen Preis verkaufen wollen, damit es nicht wie eine Schenkung aussieht und somit die Zahlung der Schenkungssteuer umgangen wird.

Für die staatliche Steuerbehörde (AEAT) ist der Verkaufspreis von Bedeutung, und wenn er weit unter dem Marktwert liegt, kann dies eine mögliche Straftat bedeuten, für die dem Eigentümer hohe Strafen drohen, die weit über die Kosten für die Zahlung der Schenkungssteuer hinausgehen.

 

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