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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Gewinnsteuer Immobilienverkauf Spanien – Steuer Sparen

 

Stand: 20.08.2018

RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt für Immobilienrecht und Steuerberater in Spanien begleitet Ihren Immobilienkauf mit Rechtssicherheit in Spanien und Immobilienverkauf in Spanien zur Steueroptimierung und Erfuellung Ihrer Steuerpflichten in Spanien

  1. Sie verschenken eine Immobilie in Spanien an eine gemeinnützige Stiftung
    Steuer sparen: Es fällt keine Gewinnnsteuer in Spanien an.ABER: Wenn Sie an eine Privatperson verschenken, dann fällt sehr wohl Gewinnsteuer an, dies wird oft bei einer Schenkung auf Teneriffa übersehen, da nur auf die Schenkungssteuervergünstigung von 99,9% geachtet wird, aber nicht auf die Gewinnsteuer von 19% bei Nichtsteuerresidenten und 19-23% bei Steuerresidenten in Spanien.
  2. Sie sind 66 Jahre alt und verkaufen Ihre Immobilie in SpanienSteuer sparen: Es fällt keine Gewinnnsteuer in Spanien an.
  3. Sie sind betreuungsbedürftig und verkaufen Ihre Immobilie in SpanienSteuer sparen: Es fällt keine Gewinnnsteuer in Spanien an.
  4. Sie verkaufen Ihre Immobilie in Spanien, die Sie zwischen dem 1205.2012 und dem 31.12.2012 gekauft habenSteuer sparen: Es wird nur die Hälfte der Gewinnnsteuer in Spanien erhoben.
  5. Sie geben Ihre Immobilie an die Bank zur Schuldentilgung.Steuer sparen: Es fällt keine Gewinnnsteuer in Spanien an.

 

Investoren Tipp

Steuerfreiheit beim Immobilienverkauf erhalten Sie auch, wenn Sie Ihre Immobilie in Spanien, welche dem dauerhaften Wohnsitz dient, verkaufen und dann den Gewinn wieder in eine neue Immobilie für den Erstwohnsitz investieren.

Unser Team steht Ihnen zur Verfügung

Dietmar Luickhardt – Rechtsanwalt, Steuerberater: Immobilienverkaufsabwicklung, Vertragskontrolle, Gewinnnsteuererklärung Spanien, dauerhafte steuerliche Betreuung in Spanien

Silvia Op den Kamp – Immobilienmaklerin

Nestor García – Rechtsanwalt, zugelassener Makler API in Spanienn Nr. 237

Isabel Gil – Architektin: Wertschätzung, Baumangelkontrolle vor dem Immobilienkauf

Anais de Andrés: Behördenabwicklung – Grundbucheintragung, Strom-Wasserummeldung, Grundsteuer


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Deutsch-spanische Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wir führen für Sie nicht nur die Niederlassungsgründung in Spanien durch, sondern bieten auch eine langfristige Betreuung in Recht und Steuer in deutscher Sprache an. Zu besonderen Tätigkeitsschwerpunkten gehört die rechtliche und steuerliche Betreuung von spanischen Nichtsteuerresidenten.

Geschäftssitz: C.C.Parque Santiago VI, local 2

38650 Los Cristianos, Teneriffa

Telefon: 0034 922 788 881

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