Vollstreckung spanischer Steuerschulden in Deutschland
Beispielsfall Steuerschulden Spanien:
Im Jahre 2011 wird eine Immobilie in Spanien als Nichtsteuerresident verkauft und es werden 3% zurückbehalten, aber nicht die obligatorische Gewinnsteuererklärung in Spanien, innerhalb von 4 Monaten nach dem Immobilienverkauf, abgegeben.
In der Verkaufsurkunde wird die deutsche Anschrift des Immobilienverkäufers angegeben.
Im Jahre 2015 vollstreckt die spanische Steuerbehörde im Amtshilfeverfahren mit den deutschen Finanzbehörden die Steuerschulden von 50.000 EUR auf dem deutschen Konto des damaligen Immobilienverkäufers.
Der Immobilienverkäufer verlangt eine Beratung zu den rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten.
Nach der aktuellen Rechtsprechung der spanischen Finanzgerichte aus dem Jahre 2016, und vom obersten zentralen Finanzgericht (TEAC) vom 25.02.2016, kann die spanische Finanzbehörde sich nicht mehr damit begnügen, an die Adresse der verkauften spanischen Immobilie zuzustellen, und bei nicht erfolgter Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung die Rechtskraft des Verwaltungsaktes zu erreichen, und damit auch die Vollstreckbarkeit in Deutschland.
Sollte in der Verkaufsurkunde der spanischen Immobilie die deutsche Anschrift angegeben worden sein, dann ist die spanische Finanzbehörde verpflichtet, in Deutschland zuzustellen und wenn dies nicht erfolgt, sondern direkt durch öffentliche Bekanntmachung, ohne dass der Immobilienverkäufer davon Kenntnis erlangen kann, bleibt der Verwaltungsakt unwirksam und ist nichtig.
Sollte trotzdem in Deutschland vollstreckt worden sein, dann hat die spanische Finanzbehörde mit Zinsen zurückzuzahlen.
Wir beraten Sie bei allen Vollstreckungsfällen von Steuerschulden und legen die entsprechenden Rechtsmittel vor allen spanischen und deutschen Gerichten ein.
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Deutsch-spanische Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wir führen für Sie nicht nur die Niederlassungsgründung in Spanien durch, sondern bieten auch eine langfristige Betreuung in Recht und Steuer in deutscher Sprache an. Zu besonderen Tätigkeitsschwerpunkten gehört die rechtliche und steuerliche Betreuung von spanischen Nichtsteuerresidenten.
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