Firmengründung Spanien
Zinsfreies Darlehen an die Tochtergesellschaft
Mit einer Entscheidung vom 20.04.2016 wird die Kapitalausstattung einer spanischen Tochtergesellschaft durch die deutsche Muttergesellschaft vereinfacht.
Die spanische Tochtergesellschaft bekommt von der deutschen GmbH, die 100% der Anteile der spanischen Tochter hält, ein Darlehen von 100.000 EUR.
Bislang war dies nach Verkehrswertgesichtspunkten zu verzinsen.
Neu ist, dass diese Verzinsung nicht nur notwendig, sondern gar unzulässig ist, da das Urteil bei Firmengruppen feststellt, dass eine Verzinsung von Eigenkapital nicht zulässig ist. In der Regel handelt sich bei Finanzierungen von der Mutter und Tochterkonstruktionen, um teilhaberische Darlehen, die hiermit davon betroffen sind.
Beachten Sie die richtige buchhalterische Erfassung der teilhaberischen Darlehen, einmal wegen dem Rangrücktritt beim Insolvenzfall und nunmehr auch wegen der fehlenden Verzinsung.
Die Entscheidung ist korrekt, da die Finanzierung mit einer Zinslast nur zu weiteren Kapitalausstattung führt, wenn keine Erträge in Spanien erzielt werden und damit die Verzinsung auch körperschaftssteuermindernd ist, und damit nicht vom spanischen Fiskus gewollt.
Voraussetzungen im Überblick
- Deutsche GmbH hält 100% an der spanischen Tochtergesellschaft (SL, SA)
- Die SL wird mit Kapital ausgestattet
- Buchhalterisch wird das Kapital als Eigenkapital gebucht
- Darlehensvertrag nicht älter als 20.04.2016 und bei älteren Darlehensverträgen sind diese anzupassen
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