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Steuervergünstigung Grunderwerbsteuer, Stempelsteuer

Stand 30.07.2018

Es werden neue Steuervorteile in den verschiedenen Modalitäten der Grunderwebsteuer (ITP) und Stempelsteuer (AJD) angewandt.

Folgende Steuervegünstigungen wurden verabschiedet:

 

  1. Endgeltliche Übertragung von Vermögen (ITP)

    Der ermäßigte Satz von 4% wird auf den Erwerb von Immobilien angewandt, die sich in einem als fortgeschrittenen Industriestandort ausgewiesenen Gebiet befinden. Dies gilt sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

    • Die Immobilien muss in Verbindung mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des Erwerbers stehen und somit z.B. als steuerlicher Sitz oder Standort der Gesellschaft oder des Unternehmens dienen.
    • Der Erwerber muss die Ausübung der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit und seinen steuerlichen Wohnsitz in der Autonomen Region für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren beibehalten, es sei denn, er stirbt innerhalb dieses Zeitraums.
    • Der Erwerber darf während des genannten Zeitraums von drei Jahren keine der folgenden Transaktionen durchführen:- Veräußerungshandlungen oder Gesellschaftstransaktionen, die direkt oder indirekt zu einer erheblichen Minderung des Anschaffungswertes führen können.
      – Übertragung der Immobilie.
      – Entfernung der Immobilie aus der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit oder Nutzung für andere Zwecke als den steuerlichen Wohnsitz oder Standort.
    • Der Nettoumsatz des Immobilienkäufers darf in den betreffenden drei Jahren, unter den im Körperschaftssteuergesetz (LIS) festgelegten Bedingungen, 10 Millionen EUR nicht übersteigen.
    • In der öffentlichen Urkunde, durch die der Erwerb formalisiert wird, muss ausdrücklich festgelegt sein, dass die Immobilie dem Zweck der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des Erwerbers dient.

     

  2. Stempelsteuer (AJD)

    Es wird eine Steuerermässigung von 30% für die Formalisierung des Erwerbs von Immobilien in einem Gebiet, das als fortgeschrittenes Industriegebiet erklärt wurde, verabschiedet.

Bevor sie eine Immobilie in Spanien erwerben, kontaktieren Sie unsere Rechts- und Steuerberaterkanzlei. Wir beraten Sie zu den Steuerpflichten für den Immobilienerwerber und informieren Sie über aktuelle Steuervergünstigungen.


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