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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Steuerpflichten für Immobilieneigentümer in Spanien

 

Immobilienerwerb Spanien

 

Grunderwerbsteuer oder Umsatzsteuer

 

Beispiel

Sie erwerben die Immobilie auf Gran Canaria von einem Bauträger, der alte Hotels aufkauft und grundlegend renoviert und dann als einzelne Apartments verkauft.

Der Bauträger verkauft Ihnen das Apartment als grundauf renoviert und verlangt die kanarische Umsatzsteuer mit 6,5% IGIC und nicht die Grunderwerbssteuer.

Später kommt die kanarische Finanzbehörde auf Sie als Immobilienkäufer zu und verlangt zusätzlich noch die Grunderwerbssteuer von 6,5%.

Sie weigern sich, aber in dem Immobilienkaufvertrag, beim Notar auf Gran Canaria, abgeschlossen, steht nichts von der doppelten Steuerlast. 

Hinweis

Sie sollten bei Immobilienkäufen in Spanien, darauf achten, inbesondere wenn Umsatzsteuer verlangt wird, dass der Verkäufer die Haftung übernimmt, falls die Finanzbehörde die Grunderwerbssteuer nachfordert.

Desweitern muss in der Kaufurkunde über die Immobilie klar und deutlich definiert sein, dass es sich bei der Immobilie um eine grundauf renovierte Immobilie handelt, und deshalb die Umsatzsteuer auszuweisen ist.

Die erstellte Urkunde der Neubauerklärung sollte vom Immobilienverkäufer vorgelegt werden.

Mallorca, Balearen:

In Mallorca ist der Verkauf von grundauf renovierten Hotelappartments ebenso häufig anzutreffen. Hier fiele 10% IVA – Umsatzsteuer an, als auch die Grunderwerbssteuer kann bis zu 10% ITP betragen, damit wäre der Schaden bei einem Immobilenkauf auf Mallorca noch grösser, wenn der Immobilienkäufer auf Mallorca nicht absichert ist, wie oben beschrieben.

Nutzen Sie unser Immobilienservicekaufpaket auf Gran Canaria und auf Mallorca, so dass Sie nicht die doppelte Steuern zahlen müssen. 

Beachten Sie

in Mallorca als auch auf Gran Canaria, dass gerade bei Schnäppchen Immobilienkäufen niedrige Kaufpreise angesetzt werden. Aber die Finanzbehörden vor Ort müssen diesen niedrigen Kaufpreis nicht akzeptieren, sondern können die Grunderwerbssteuer nach dem steuerlichen Verkehrswert bemessen und eine Nachzahlung mit Verzugsaufschlag fordern.

Allgemeiner Steuertipp zur Kostenplanung beim Immobilienkauf:

Unterscheiden Sie

  1. Kauf einer neuen Immobilie – oder vollrenoviert – Umsatzsteuer und Dokumentensteuer von 0,75 – 2% ist zu zahlen (je nach Region und Erwerbswert).
  2. Kauf einer gebrauchten Immobilie in Spanien: es ist stets die Grunderwerbssteuer zu zahlen, die in den einzelnen Regionen in Spanien differiert.
    Mallorca: 8-13 % je nach Immobilienkaufpreis
    Kanarische Inseln: 6,5%
    Katalonien (Barcelona, Costa Brava): 10 %, ab 1 Mio. EUR 11%

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