Grunderwebsteuer Aktuell 21.06.2018
Der Oberste Gerichtshof hat als Doktrin festgelegt, dass die Methode der Überprüfung des realen Wertes von Immobilien für die Berechnung der Grunderwerbsteuer nicht angemessen ist. Es sei denn, sie wird durch eine direkte Überprüfung durch die Verwaltung der Immobilie, die der Bewertung unterliegt, ergänzt.
Das Gericht hat diese Rechtssprechung in den letzten Tagen in vier erlassenen Urteilen angewandt. In diesen wurden die Beschwerden der Regionalregierung von Castilla-La Mancha geprüft. Diese beabsichtigte den erklärten Wert von vier Steuerzahlern zu erhöhen, um die Grunderwerbsteuer von den erworbenenen Liegenschaften aus dem Jahr 2012 zu liquidieren.
Die vier Eigentümer erklärten als Wert den in der Kaufurkunde angegebenen Preis. Dieser lag zwischen 65.000 € und 82.000 € . Das Finanzministerium erhöhte den Wert jedoch auf 120.000 € und 130.000 €, indem es die in Artikel 57.1.b des Allgemeinen Steuergesetzes genannte Prüfung anwendete. Das heisst, der Katasterwert wurde mit dem Koeffizienten der Gemeinde, welcher in einer Verordnung der Autonomen Region festgelegt wurde, multipliziert. Dadurch wurde der Steuerbetrag erhöht.
Das Gericht von Castilla-La Mancha, in Urteilen jetzt durch den Obersten Gerichtshof bestätigt, entschied zugunsten der Steuerzahler und gegen das das Finanzamt.
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