OSS – spanische Umsatzsteuer
Umsatzsteuerverfahren SL (spanische GmbH) auf den Kanarischen Inseln. OSS (one stop shop) gibt es auch auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura etc) für dort ansässige Firmen.
Umsatzsteuerverfahren SL (spanische GmbH) auf den Kanarischen Inseln. OSS (one stop shop) gibt es auch auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura etc) für dort ansässige Firmen.
Umsatzsteuer EU bei elektronischen Dienstleistungen von den Kanarischen Inseln, Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura. In der Gewinnnsteuer vorteilhaft ist der Sitz auf den Kanarischen Inseln, da mit einem ZEC Unternehmen nur 4% Koerperschaftsteuer bezahlt wird und Dividenden an Muttergesellschaften in Deutschland oder Schweiz steuerfrei sind.
Steuerberater in Spanien – Vorsteuerabzugsfähigkeit in der Mehrwertsteuer – Reparatur einer Immobilie, die privat und beruflich genutzt wird.