OSS – spanische Umsatzsteuer
Umsatzsteuerverfahren SL (spanische GmbH) auf den Kanarischen Inseln. OSS (one stop shop) gibt es auch auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura etc) für dort ansässige Firmen.
Umsatzsteuerverfahren SL (spanische GmbH) auf den Kanarischen Inseln. OSS (one stop shop) gibt es auch auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura etc) für dort ansässige Firmen.
Steuerberatung für Nichtresidente in Spanien – Besteuerung bei der Vermietung der spanischen Immobilie – Einkommensteuer, Mehrwertsteuer.
Hat eine spanische SL 1 Geschäftsanteile an einer anderen SL 2, dann ist die Dividendenausschüttung an die SL 1 steuerfrei. Eine Holdingstruktur dient zur Kostenersparnis und zur Anhäufung von Kapital für Neuinvestitionen.