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IGIC – Sonderregelung 2024

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Umsatzssteuer Kanaren elektronische Dienstleister

Umsatzsteuer EU bei elektronischen Dienstleistungen von den Kanarischen Inseln, Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura. In der Gewinnnsteuer vorteilhaft ist der Sitz auf den Kanarischen Inseln, da mit einem ZEC Unternehmen nur 4% Koerperschaftsteuer bezahlt wird und Dividenden an Muttergesellschaften in Deutschland oder Schweiz steuerfrei sind.

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