Schenkung Grundstück, Immobilie Spanien
Berechnung der Schenkungsteuer
Eine Tochter beabsichtigt, ihrem Vater ein Grundstück und den Bau darauf zu schenken.
Beide Vermögenswerte müssen in die Ermittlung der Bemessungsgrundlage einbezogen werden, unabhängig davon, wer den Bau ausgeführt hat.
Beispiel aus der Praxis
Die Tochter besitzt ein Grundstück, auf dem sich eine Immobilie befindet. Beide Vermögenswerte erscheinen im Kataster im Namen der Tochter, im Gegensatz zum Grundbuchamt, wo die Tochter nur als Eigentümerin des Grundstücks, nicht aber des Gebäudes auftritt.
Da dieser Bau von ihrem Vater ausgeführt wurde, erwägt die Tochter, sowohl das Grundstück als auch den Bau, der sich darauf befindet, an ihren Vater zu verschenken.
Entscheidung Steuerbehörde
DGT CV 4-2-19
Für die Zwecke der ISD (Schenkung- und Erbschaftsteuer) ist im Falle von einer Schenkung die Bemessungsgrundlage der Nettowert der erworbenen Gegenstände oder Rechte, d.h. der tatsächliche Wert desselben abzüglich der abzugsfähigen Gebühren und Schulden (LISD Art. 9 und 16).
Zum Immobilienbegriff gehören unter anderem neben Grundstücken, Gebäuden, Straßen und Bauwerken aller Art, die am Boden haften, alles, was fest mit einem Grundstück verbunden ist, das nicht davon getrennt werden kann, (spanisches Zivilgesetzbuch Art.334).
Darüber hinaus verleiht das Eigentum den Anspruch an allem, was durch das Eigentum produziert wurde oder was damit verbunden ist, so auch die Bauwerke, sowie die Verbesserungen oder Reparaturen dem Eigentümer desselben gehören (sp. Zivilgesetzbuch art. 335 und 358).
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Tochter ihrem Vater sowohl das Grundstück als auch das darauf befindliche Gebäude schenken wird, obwohl der Vater derjenige war, der den Bau ausgeführt hat, muss der tatsächliche Wert von beiden in die Steuerbemessungsgrundlage bei der Schenkungsteuer einbezogen werden. Der Bau darf somit nicht ausgeschlossen sein.
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