
Auslandsvermögenserklärung, Modell 720, Aktuell im Jahre 2019
Nachdem nunmehr die europäische Kommission, die Bussgelderhebung von 5.000 Euro pro fehlende Dateneinheit anprangert, müsste der spanische Gesetzgeber die Regelung zum Modell 720 modifizieren.
Derweilen prüfen auch die Gerichte kritisch die Bussgelder. Ein Beispiel ist das Urteil vom 28.11.2018, TSJ Castilla de Leon, das ein Bussgeld von einem Modell 720 aufgehoben hat, da gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit zwischen Verschulden und Bussgeld verstossen wurde, und auch über die Verfristung von der Einleitung Bussgeldverfahren.
Im vorliegenden Fall wurden 5.800 Euro Bussgeld festgesetzt, da der Steuerschuldner nicht bis zum 30.04.2013 die Steuererklärung 720 fristgemäss abgegeben hatte, sondern erst am 05.08.2013. Erst im Jahre 2015 wurde das Bussgeldverfahren eingeleitet, weitaus später als in der Frist von 3 Monaten nach dem Begehen des Bussgeldtatbestandes.
Wir empfehlen, gegen jeden Bussgeldbescheid Einspruch einzulegen und insbesondere wenn das Modell 720 freiwillig, wenn gleich verspätet steuerlich erklärt wurde.
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