
Einkommensteuererklärung 2021
Aktuelles zur Einkommensteuer im Jahre 2021
Steuerneuerungen, die durch das Gesetz 11/2020 für 2021 eingeführt wurden
Nach der Verabschiedung des Gesetzes 11/2020 vom 30. Dezember über den allgemeinen Staatshaushalt für das Jahr 2021 wurde eine Reihe von Änderungen und Neuerungen in das Gesetz 35/2006 über die Einkommenssteuer für natürliche Personen (IRPF) und über die teilweise Änderung der Gesetze über die Körperschaftssteuer, die Einkommenssteuer für Nichtansässige und die Vermögenssteuer aufgenommen, die sich auf das Einkommen natürlicher Personen auswirken und die im Folgenden aufgeführt sind
I. ALLGEMEINE SKALA
Die Aufnahme einer neuen Stufe in die allgemeine Skala bez. IRPF: Artikel 63.1 des Einkommensteuergesetzes wird geändert, indem der Satz von 24,50 % für diejenigen steuerpflichtigen Nettoeinkommen hinzugefügt wird, die 300.000 € übersteigen, wie wir in der folgenden Tabelle sehen können.
Nettogrundlage Bis zu € |
Gesamtquote € |
Restbetrag Nettogrundlage Bis zu € |
Prozentsatz |
0,00 | 0.00 | 12.450,00 | 9,50 |
12.450,00 | 1.182,75 | 7.750,00 | 12,00 |
20.200,00 | 2.112,75 | 15.000,00 | 15,00 |
35.200,00 | 4.362,75 | 24.800,00 | 18,50 |
60.000,00 | 8.950,75 | 240.000,00 | 22,50 |
300.000,00 | 62.950,75 | Höherer Betrag | 24,50 |
II. BESTEUERUNG DER ERSPARNISSE
Im Hinblick auf die Steuersätze für Ersparnisse in der persönlichen Einkommensteuer wird auch eine neue Stufe für den Teil des steuerpflichtigen Nettoersparniseinkommens hinzugefügt. Bis zur Verabschiedung des Staatshaushaltsplans 2021 reichte die letzte bestehende Stufe bis zu einem zu versteuernden Nettoeinkommen von mehr als 50.000 €, aber mit den neuen Regelungen wird eine weitere Stufe für ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 200.000 € mit einem anwendbaren Steuersatz von 13 % aufgenommen.
Diese Skala wird auch auf die Netto-Zinsbesteuerungsgrundlage angewendet, um die regionale Brutto-Steuerschuld zu ermitteln.
Nettogrundlage der Ersparnisse Bis zu € |
Gesamtquote € |
Restbetrag Nettogrundlage der Ersparnisse Bis zu € |
Prozentsatz |
0 | 0 | 6.000 | 9,5 |
6.000,00 | 570 | 44.000 | 10,5 |
50.000,00 | 5.190 | 150.000 | 11,5 |
200.000,00 | 22.440 | Höherer Betrag | 13,00 |
Im Falle von Steuerpflichtigen mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb des spanischen Territoriums, wobei gleichzeitig eine weitere zusätzliche Skala in Bezug auf die Steuerbemessungsgrundlage in den Fällen, in denen sie 200.000 € übersteigt, wie im vorherigen Beispiel, einbezogen wird.
Der anzuwendende Satz ist jedoch höher und beträgt 26 %.
Auf diese Weise werden die bisherigen Tabellen in Art. 66 und 76 des Einkommensteuergesetzes geändert.
Diese Skala gilt für die in den Artikeln 8.2 und 10.1 des Einkommensteuergesetzes genannten Umstände:
- Personen mit spanischer Staatsangehörigkeit, die ihren neuen Wohnsitz in einem Land oder Gebiet nachweisen können, das als Steuerparadies gilt
- Personen mit spanischer Staatsangehörigkeit, deren Ehepartner, die nicht rechtlich getrennt leben, und minderjährige Kinder, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Ausland hatten, weil sie den Status als: Mitglieder spanischer diplomatischer Missionen, Mitglieder spanischer konsularischer Vertretungen, Inhaber einer offiziellen Position oder Beschäftigung des spanischen Staates als Mitglieder von Delegationen und ständigen Vertretungen, die bei internationalen Organisationen akkreditiert sind oder die Teil von Delegationen oder Beobachtermissionen im Ausland sind, aktive Beamte, die im Ausland eine offizielle Position oder Beschäftigung ausüben, die nicht diplomatischer oder konsularischer Natur ist.
Nettogrundlage der Ersparnisse Bis zu € |
Gesamtquote € |
Restbetrag Nettogrundlage der Ersparnisse Bis zu € |
Prozentsatz |
0 | 0 | 6.000 | 19 |
6.000,00 | 1.140 | 44.000 | 21 |
50.000,00 | 10.380 | 150.000 | 23 |
200.000,00 | 44.880 | Höherer Betrag | 26 |
III. EINKÜNFTE AUS NICHT SELBSTÄNDIGER ARBEIT
In Bezug auf Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit oder aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen sowie aus Renten und passivem Vermögen wird eine weitere neue Skala zur Bestimmung des Abzugsprozentsatzes eingeführt, der auf steuerpflichtige Einkünfte über 300.000 € (47 %) anzuwenden ist.
Bemessungsgrundlage Bis zu € |
Gesamtquote des Abzugs € |
Restbetrag Bemessungsgrundlage Bis zu € |
Prozentsatz |
0,00 | 0,00 | 12.450,00 | 19,00 |
12.450,00 | 2.365,50 | 7.750,00 | 24,00 |
20.200,00 | 4.225,50 | 15.000,00 | 30,00 |
35.200,00 | 8.725,50 | 24.800,00 | 37,00 |
60.000,00 | 17.901,50 | 240.000,00 | 45,00 |
300.000,00 | 125.901,50 | Höherer Betrag | 47,00 |
IV. ARBEITNERHMERENTSENDUNG NACH SPANIEN
Für Arbeitnehmer, die auf spanisches Territorium entsandt werden, lag der Prozentsatz bis zur Verabschiedung bei 45 %, für steuerpflichtige Nettoeinkommen über 600.000 Euro wurde der Prozentsatz jedoch um zwei Punkte auf 47 % erhöht. Wenn diese Grundlagen Dividenden, Zinsen oder anderen Einkünften aus der Übertragung von eigenem Kapital an Dritte und Kapitalgewinnen aus der Übertragung von Vermögenswerten entsprechen, gilt die folgende Tabelle, die sich nicht auf die oben genannten bezieht:
Nettogrundlage der Ersparnisse Bis zu € |
Gesamtquote € |
Restbetrag Nettogrundlage der Ersparnisse Bis zu € |
Prozentsatz |
0 | 0 | 6.000 | 19 |
6.000,00 | 1.140 | 44.000 | 21 |
50.000,00 | 10.380 | 150.000 | 23 |
200.000,00 | 44.880 | Höherer Betrag | 26 |
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