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Einkommensteuer Spanien

 

Besteuerung der Rente bei Auswanderung auf Teneriffa (Spanien)

 

 

I. Wohnsitz Spanien oder Deutschland?

 

Grundlegend muss erst geklärt werden, wo sich der Wohnsitz/gewöhnliche Aufenthalt des Auswanderers befindet.

Bei einer Auswanderung kann angenommen werden, dass der Aufenthalt länger als 183 Tage beträgt und sich somit der Wohnsitz/gewöhnliche Aufenthalt auf Teneriffa (Spanien) befindet, was ebenso zur Folge hat, dass man dort unbeschränkt und in Deutschland beschränkt steuerpflichtig ist.

Somit wird die Rente, die aus Deutschland an eine dort ansässige Person gezahlt wird, in Spanien besteuert.

 

II. Renteneintritt

 

Zu unterscheiden ist anderweitig, ob die Rente vor oder nach dem 01.01.2015 bezogen wurde.

War der Renteneintritt vor dem 01.01.2015 ergibt sich daraus, dass die Rente nur in Spanien besteuert wird und Spanien somit das alleinige Besteuerungsrecht hat.

Fand der Renteneintritt nach dem 01.01.2015 statt, erlangt Deutschland somit ein begrenztes Besteuerungsrecht. Damit gemeint ist, dass die deutsche Rente in Spanien zwar steuerpflichtig ist, dennoch muss ein gewisser Prozentsatz von bis zu max. 5% des Bruttobetrags auch in Deutschland versteuert werden. Hierbei muss die Steuererklärung, anders als vor dem 01.01.2015 nicht nur in Spanien, sondern auch in Deutschland erfolgen.

 

Beachten Sie

 

Zu beachten ist grundsätzlich die Doppelbesteuerung, die Vermeidung dieser erfolgt durch Anrechnung der in Deutschland auf die Rente gezahlten Steuern auf die zu entrichtenden Steuern in Spanien.

 

III. Pensionskassen

 

Allianz Pensionskasse und Pensionsmanagement Versorgung

  1. Was ist eine Pensionskasse?

Eine Pensionskasse lässt sich als eine rechtlich selbstständige Vorsorgeeinrichtung für Arbeitnehmer beschreiben oder auch als eine Art betriebliche Altersvorsorge (bAV). Bei auftretender Invalidität oder einem Todesfall kann diese Pensionskasse dafür genutzt werden. Die Auszahlung selbst beginnt dann, wenn entweder die Laufzeit der bAV endet oder in die Rente eintritt.

  1. Allianz Pensionsmanagement Versorgung

Es handelt sich hierbei um eine Unterstützungskasse, also eine Art betriebliche Altersvorsorge. Der Arbeitgeber unterstützt diesen Vorgang, um eine weitere Rente aufbauen zu können. Bei dieser Umwandlung des Entgelts verzichtet die jeweilige Person auf einen bestimmten Teil des Gehalts und das führt dann der Arbeitgeber bei der Unterstützungskasse der Allianz ab. Ausserdem hat es steuerliche Vorteile, wie zum Beispiel der Verringerung der aktuellen Steuerlast und Versteuerung der Leistungen der Unterstützungskasse mit einem geringeren Steuersatz im höheren Alter.

Diese Unterstützungskasse lohnt besonders für Personen, beispielsweise Mitarbeiter oder Manager, die zu den Gutverdienern gehören. Für diese Verdiener-Gruppe ist das lukrativ, weil die Beiträge, die sie einzahlen ungeachtet der Höhe steuerfrei bleiben.

 

Versorgungskasse Deutsche Presse

 

Die Deutsche Presse bietet verschiedene Arten von Rentenauszahlungen. Darunter gehören zum einen die Privatrente, die Basisrente, die BasisSorfortRente, die RiesterRente und die SofortRente.

Bei der Privatrente gibt es eine sichere lebenslange und monatliche Rentenzahlung, dennoch kann man das Angesparte bei Renteneintritt als einmaligen Betrag auszahlen lassen oder auch nur zu einem bestimmten Teil. Hinzu kommt, dass man sich bei der Privatrente zwischen drei Konzepten entscheiden kann: PrivatRente Perspektive (garantierte Mindestrente und Überschussbeteiligung à Erhöhung der späteren Rente), PrivatRente IndexSelect ( Sicherung eingezahlter Beiträge, erreichter Erträge, Mindestrente und Kapitalanlage am Kapitalmarkt) und PrivatRente InvestFlex (Renditechancen weltweiter Kapitalmärkte, individuelle Kapitalanlagengestaltung à Chancen/Risiken nach persönlichen Bedürfnissen und Risikoneigung festsetzen).

Bei der Basisrente handelt es sich um eine staatliche Förderung, was besonders für diejenigen interessant ist, die ein steuerpflichtiges Einkommen haben und gleichzeitig gewisse Steuervorteile nutzen möchten und diejenigen, die bald in die Rente eintreten. Auch hier gibt es diesmal zwei Konzepte, zwischen denen man sich entscheiden kann: BasisRente Perspektive (garantierte Mindestrente Überschussbeteiligung à Erhöhung der späteren Rente) und BasisRente InvestFlex (Renditechancen weltweiter Kapitalmärkte, individuelle Kapitalanlagengestaltung à Chancen/Risiken nach persönlichen Bedürfnissen und Risikoneigung festsetzen).

Die BasisSofortRente funktioniert durch eine einmalige Einzahlung des Betrags und die dafür garantierte lebenslangen Rente. Tritt der Fall von bereits vorhandenem Kapital auf, so ist diese Art der Versicherung die Lukrativste. Ebenso interessant sind die in dieser Versicherung vorhandene Förderfähigkeit, welche einen Mindesteinmalbeitrag von
3.000 € benötigt und den Vorteil einer Beitragsrückgewähr bei Tod oder eine zusätzliche Hinterbliebenenrente bietet.

Die RiesterRente ist ebenfalls eine staatlich geförderte Art der Rente und steht im Vordergrund für Pflichtversicherte der Deutschen Rentenversicherungen oder der Künstlersozialkasse und zahlt sich auch zusätzlich für die Angehörigen, beim Abschließen dieser Versicherung, mit Steuervorteilen und attraktiven Zulagen aus.

Ähnlich zur BasisSofortRente, kann man auch bei der SofortRente, bei bereits angespartem Kapital durch einen Eimalbeitrag von 3.000 €, eine lebenslange Rentenzahlung erwarten. Wie auch bei der BasisSofortRente kann das Ganze zusätzlich eine Beitragsrückgewähr bei Tod, eine Todesfallleistung oder eine zusätzliche Hinterbliebenenrente ergänzt werden. Die Besonderheit liegt bei Ablauf des Lebensversicherungsvertrags, denn hierbei kann man das von der Lebensversicherung ausgezahlte Geld in die BasisSofortRente einzahlen und spricht somit von einer Art Wiederanlage des Geldes.

 

 

 

Dieser Text wurde von Felix Arnold und Loredana Bava als Projektarbeit im Rahmen des Studiums des Wirtschaftsrechts verfasst. Datum 15.11.2022


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